Rechtsprechung
LG Potsdam, 26.04.2007 - 11 S 104/06 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 15.05.2006 - 24 C 32/06
- LG Potsdam, 26.04.2007 - 11 S 104/06
- BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04
Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Auszug aus LG Potsdam, 26.04.2007 - 11 S 104/06
Die Kammer schließt sich insoweit der ausführlich begründeten Auffassung des Bundesgerichtshofes an ( BGH Urteil vom 16.2. 2005, VIII ZR 6/04 ).Auch die systematische Auslegung des Gesetzes führt dazu, daß einer fristgemäßen Kündigung keine Abmahnung vorausgehen muß, enthält der § 573 BGB doch selbst alle Voraussetzungen, die bei einer wirksamen Kündigung vorliegen müssen, wie beispielsweise die Begründung der Kündigungserklärung, hier muß nicht auf die Vorschriften für die fristlose Kündigung zurückgegriffen werden (s. auch BGH Urteil vom 16.2. 2005, VIII ZR 6/04 ).
- BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06
Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein
Auszug aus LG Potsdam, 26.04.2007 - 11 S 104/06
Auch wiederholte unpünktliche oder unvollständige Mietzinszahlungen können ein Recht des Vermieters zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages gemäß § 573 I S. 1 BGB begründen, da diese nicht vollständige Zahlung eine nicht unerhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters ist, zumindest wenn der Zahlungsrückstand, wie hier, zwei Monatsmieten oder sogar noch mehr überschreitet (zur unpünktlichen Zahlung s. BGH…, Urteil vom 11.1. 2006, VIII ZR 364, 04, hier zitiert nach juris Rdn. 20 m.w.N.; zum Verzug mit Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 2 Monatsmieten; BGH Urteil vom 25.10.2006 VIII ZR 102/06 , zitiert nach juris Rdn. 9f).Soweit sie sich auf die Beratung ihres Prozeßbevollmächtigten verlassen haben sollten, so müssen sie sich dessen -unzutreffenden- Rechtsrat anrechnen lassen (vgl. zum Verschulden BGH, Urteil vom 25.10.2006 aaO Rdn. 13f).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98
Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter …
Auszug aus LG Potsdam, 26.04.2007 - 11 S 104/06
Vorbehalt stellt die durch die Zahlung eingetretene Erfüllung nicht in Frage (s. hierzu BGH Urteil vom 6.10.1998 XI ZR 36/98 , hier zitiert nach juris Rdn. 36 m.w.N.).